Kulturkreis Betzigau

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem Kulturkreis Betzigau. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Abonnenten gelten diese Bedingungen ebenfalls, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Veranstaltungspläne und Anfangszeiten
Die gültigen Veranstaltungspläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Kulturkreises Betzigau ersichtlich. Änderungen des Veranstaltungsplanes bleiben dem Veranstalter „Kulturkreis Betzigau“ vorbehalten. Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Kulturkreis Betzigau keine Gewähr.

3. Eintrittspreise
Der Kulturkreis Betzigau veröffentlicht die jeweiligen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Ermäßigte Karten sind nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen erhältlich.

4. Kartenabgabe
Der Vorverkauf erfolgt ab den in den Veröffentlichungen des Kulturkreises Betzigau genannten Zeiten. Erfolgt die Bezahlung und Abholung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden vom Kulturkreis Betzigau veröffentlicht oder an den Verkaufsstellen bekannt gemacht.

5. Kartenrückgabe
Der Kulturkreis Betzigau ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten zurückzunehmen. Für nicht besuchte Vorstellungen, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

Sollte es zu Veranstaltungsänderungen oder –ausfällen kommen, die der Veranstalter zu verantworten hat, können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben bzw. umgetauscht werden.

6. Kartenverlust
Verliert der Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

7. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Betzigau, 01.03.2010